Die Ehrenpreisvergabe für aktive Frauen im Salzlandkreis
Der Fokus liegt vor allem in den ehrenamtliche Bereichen:
Wer sind die Veranstalter der Ehrenpreisverleihung 2024?
Wichtige Informationen
Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Unternehmen können die Auszeichnung verdienter Frauen anregen.
2) Wie sollten die Nominierungsvorschläge aussehen?
Der Nominierungsvorschläge sollten möglichst detaillierte Schilderungen der Verdienste, begrenzt auf eine A4-Seite, enthalten. Eine bloße Aufzählung von Funktionen oder Ämtern ist nicht ausreichend. Die Nominierte sollte im Salzlandkreis wohnhaft sein.
Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen. Die Beilage von aktuellen Referenzen, aus denen die Einschätzung des Engagements der Nominierten hervorgeht, ist erwünscht. Gern können die Vorschläge mit Belegen, wie z. B. Zeitungsartikeln oder Schriftstücken Dritter, untermauert sein.
Die vorgeschlagene Person sollte über den Vorschlag nicht informiert sein bzw. informiert werden. Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Einreicher zurückgesandt.
3) Wer prüft die Nominierungsvorschläge?
Eine Jury bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Institutionen und Behörden des Salzlandkreises wird über die Ehrenpreisvergabe entscheiden. In diesem Verfahren wird auch über die Kategorie der Ehrung entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Jurymitglieder sind sich bewusst, dass jeder eingereichte Nominierungsvorschlag höchste Anerkennung verdient. Eine Auswahl zu treffen, welche ehrenamtliche Leistung die Ehrung öffentlich verdient hat, stellt eine kaum lösbare Aufgabe dar. Insoweit entscheidet jedes Jury-Mitglied nach bestem Wissen und Gewissen.
Alle Vorschläge werden vertraulich behandelt. Dritte erhalten generell keine Auskünfte zum Stand des Auswahlverfahrens, zu Einzelheiten des Engagements oder zu den Gründen, die zu einer eventuellen Ablehnung geführt haben.
An wen sind die Vorschläge zu senden und wann endet die Einreichungsfrist?
Salzlandkreis
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Frau Astrid Müller
Karlsplatz 37
Telefon: +49 3471 684-1020
Telefax: +49 3471 684-2800
Stadt Aschersleben
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Frau Kathrin Sommer
Markt 1
06449 Aschersleben
Tel: +49 3473 958-111
Telefax: 03473 958-920
E-Mail: k_sommer@aschersleben.de
Stadt Schönebeck (Elbe)
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und Inklusionsbeauftragte
Frau Andrea Alzuro Lopez
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel: +49 3928 710-303
Telefax: 03928 710-199
E-Mail: A.Alzuro-Lopez@schoenebeck-elbe.de
Stadt Staßfurt
Sachbearbeiterin Teilhabemanagement/Gleichstellungs- und Inklusionsangelegenheiten
Frau Yvonne Ticay
Tel: +49 3925 981-207
Telefax: 03925 981-208
E-Mail: yvonne.ticay@stassfurt.de
Stadt Bernburg (Saale)
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
Frau Katrin Block
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 659 685
Telefax: +49 3471 622 127
E-Mail: gleichstellungbeauftragte.stadt@bernburg.de