Parken in Bernburg

Wo kann man in Bernburg parken?

Das Parken in der Innenstadt und am Stadtrand ist nicht immer einfach. Ständig sucht man nach einem günstigen und effektiven Parkplatz, um schnell nach Hause, zur Arbeit oder zum Termin zu kommen. Die Stadt Bernburg bietet glücklicherweise einige Parkmöglichkeiten für Bewohner und Besucher.

Wir listen für euch alle Parkmöglichkeiten in Bernburg auf:

Parkmöglichkeiten in Bernburg

Parkraumkonzept Innenstadt Bernburg als Karte

Hier ist die ganze Übersicht der gebührenpflichtigen, gebührenfreien und zeitbeschränkten Parkplätzen in Bernburg.

Tiefgarage Karlsplatz

  • Karlsplatz 06406 Bernburg (Saale)
  • Telefon: 03471 3778237
  • Täglich: 06:00 bis 22:00 Uhr offen
  • Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
  • Parkgebühren:
  • 1/2 Stunde ➔ 0,50 €
  • 1. bis 3. Stunde ➔ 1,00 €
  • ab 4. Stunde ➔ 1,50 €
  • Tageshöchstsatz ➔ 9,00 €
  • Dauerparkplatz ➔  50,00€ (monatl.)

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Parkhaus Turmweg

  • Telefon: 03471 3778237
  • Täglich 06:00 bis 18:00 Uhr offen
  • Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
  • Parkgebühren:
  • 1/2 Stunde ➔ 0,25 €
  • 1. und 2. Stunde ➔ 0,40 €
  • 3. Stunde ➔ 0,80 €
  • ab 4. Stunde ➔ 1,20 €
  • Tageshöchstsatz ➔ 7,00 €
  • Dauerparkplatz ➔ 35,00€ (monatl.)

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Parkhaus Buschweg

  • Telefon: 03471 3778237
  • Täglich: 06:00 bis 22:00 Uhr offen
  • Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
  • Parkgebühren:
  • 1/2 Stunde ➔ 0,25 €
  • 1. und 2. Stunde ➔ 0,40 €
  • 3. Stunde ➔ 0,80 €
  • ab 4. Stunde ➔ 1,20 €
  • Tageshöchstsatz ➔ 7,00 €
  • Dauerparkplatz ➔ 35,00€ (monatl.)

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Parkplatz am Eichenweg

  • Rund um die Uhr geöffnet

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Parkplatz Erlebnisbad Saaleperle

  • Für Gäste und Personal

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Rheineplatz Innenstadt

  • mit Parkgebühren 

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Parkgebührenordnung für die Stadt Bernburg (Saale)

§ 1

Für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale), die als gebührenpflichtige Parkplätze gekennzeichnet sind, werden während der Geltungsdauer der Gebührenpflicht eines Parkscheinautomaten Gebühren nach Maßgabe des § 2 dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2

(1) Die Parkgebühren betragen je Stunde Parkdauer 0,60 Euro.

(2) Die Mindestgebühr beträgt 0,20 Euro.

§ 3

Die Gebühr wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes
zum Abstellen von Fahrzeugen erhoben. Versicherungsrechtliche Ansprüche für
entstandene Personen- oder Sachschäden können hieraus nicht geltend gemacht
werden.

Wichtige Begriffe zum Parken in Bernburg

Öffentliche Parkplätze werden als Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum sowie in Parkhäusern und Parkgaragen unabhängig davon, ob diese bewirtschaftet oder unbewirtschaftet bezeichnet.

Teilöffentliche Parkplätze umfassen alle Parkmöglichkeiten bzw. Kundenparkplätze auf privaten Grundstücken, die öffentlich zugänglich sind und durch alle oder einen eingegrenzten jedoch breiten Nutzerkreis (z. B. Kunden) genutzt werden dürfen.

Private Parkplätze gehören zu den Stellplätzen auf privatem Gelände, die den Eigentümern, Mietern bzw. einem engen Nutzerkreis (Mitarbeiter) vorbehalten sind und entsprechend häufig per Schranke oder Klapppoller abgesperrt sind.

Unbewirtschaftete Parkplätze sind Stellplätze, die ohne Einschränkungen bezüglich der Parkdauer, einer Nutzungsberechtigung und Kosten durch jedermann genutzt werden dürfen.

Bewirtschaftete Parkplätze dienen als Stellplätze, auf denen die Parkdauer zeitlich beschränkt ist und / oder Gebühren zu entrichten sind und / oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten (z. B. nur für Bewohner oder Kunden) bestehen.