Parken in Bernburg
Wo kann man in Bernburg parken?
Wir listen für euch alle Parkmöglichkeiten in Bernburg auf:
Parkmöglichkeiten in Bernburg
Parkraumkonzept Innenstadt Bernburg als Karte
Tiefgarage Karlsplatz
- Karlsplatz 06406 Bernburg (Saale)
- Telefon: 03471 3778237
- Täglich: 06:00 bis 22:00 Uhr offen
- Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
- Parkgebühren:
- 1/2 Stunde ➔ 0,50 €
- 1. bis 3. Stunde ➔ 1,00 €
- ab 4. Stunde ➔ 1,50 €
- Tageshöchstsatz ➔ 9,00 €
- Dauerparkplatz ➔ 50,00€ (monatl.)
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Parkhaus Turmweg
- Telefon: 03471 3778237
- Täglich 06:00 bis 18:00 Uhr offen
- Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
- Parkgebühren:
- 1/2 Stunde ➔ 0,25 €
- 1. und 2. Stunde ➔ 0,40 €
- 3. Stunde ➔ 0,80 €
- ab 4. Stunde ➔ 1,20 €
- Tageshöchstsatz ➔ 7,00 €
- Dauerparkplatz ➔ 35,00€ (monatl.)
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Parkhaus Buschweg
- Telefon: 03471 3778237
- Täglich: 06:00 bis 22:00 Uhr offen
- Dauerparker haben mit Karte immer Zutritt
- Parkgebühren:
- 1/2 Stunde ➔ 0,25 €
- 1. und 2. Stunde ➔ 0,40 €
- 3. Stunde ➔ 0,80 €
- ab 4. Stunde ➔ 1,20 €
- Tageshöchstsatz ➔ 7,00 €
- Dauerparkplatz ➔ 35,00€ (monatl.)
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- Rund um die Uhr geöffnet
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- Für Gäste und Personal
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Rheineplatz Innenstadt
- mit Parkgebühren
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Parkgebührenordnung für die Stadt Bernburg (Saale)
Für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bernburg (Saale), die als gebührenpflichtige Parkplätze gekennzeichnet sind, werden während der Geltungsdauer der Gebührenpflicht eines Parkscheinautomaten Gebühren nach Maßgabe des § 2 dieser Gebührenordnung erhoben.
(1) Die Parkgebühren betragen je Stunde Parkdauer 0,60 Euro.
(2) Die Mindestgebühr beträgt 0,20 Euro.
Die Gebühr wird für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes
zum Abstellen von Fahrzeugen erhoben. Versicherungsrechtliche Ansprüche für
entstandene Personen- oder Sachschäden können hieraus nicht geltend gemacht
werden.
Wichtige Begriffe zum Parken in Bernburg
Teilöffentliche Parkplätze umfassen alle Parkmöglichkeiten bzw. Kundenparkplätze auf privaten Grundstücken, die öffentlich zugänglich sind und durch alle oder einen eingegrenzten jedoch breiten Nutzerkreis (z. B. Kunden) genutzt werden dürfen.
Private Parkplätze gehören zu den Stellplätzen auf privatem Gelände, die den Eigentümern, Mietern bzw. einem engen Nutzerkreis (Mitarbeiter) vorbehalten sind und entsprechend häufig per Schranke oder Klapppoller abgesperrt sind.
Unbewirtschaftete Parkplätze sind Stellplätze, die ohne Einschränkungen bezüglich der Parkdauer, einer Nutzungsberechtigung und Kosten durch jedermann genutzt werden dürfen.
Bewirtschaftete Parkplätze dienen als Stellplätze, auf denen die Parkdauer zeitlich beschränkt ist und / oder Gebühren zu entrichten sind und / oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten (z. B. nur für Bewohner oder Kunden) bestehen.