Lockdown Light ab 2. November 2020 – Das sind die Maßnahmen

30. Oktober 2020

Diese Maßnahmen der Bundesregierung gelten ab dem 02. November 2020:
Homeoffice
Grundsätzlich werden die Arbeitgeber lauf Beschlussvorlage aufgefordert, ihren Mitarbeitern Heimarbeit zu ermöglichen, wo auch immer dies umsetzbar ist.
Das muss schließen
Restaurants müssen schließen. Die einzigen Ausnahmen bleiben Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.
Alle Bars, Clubs, Diskotheken & Kneipen müssen schließen
Theater, Opern, Konzerthäuser & Kinos.
Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
Spielhallen, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen und Schwimmbäder
Prostitutionsstätten und Bordelle
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios
Das ist verboten
Touristische Übernachtungen sind verboten
Profisport nur noch ohne Zuschauer
Veranstaltungen
Das wird eingeschränkt
Besuche in Krankenhäusern
Übernachtungsangebote werden massiv eingeschränkt. Es werden nur noch „notwendige und ausdrücklich nicht touristische“ Übernachtung erlaubt.
Aufenthalte in der Öffentlichkeit sollen nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt sein. Verstöße werden sanktioniert.
Das bleibt offen
Schulen und Kitas
Groß- und Einzelhandel dürfen unter Hygiene-Auflagen offen bleiben. Es muss sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.
Apotheken, Therapeutische Praxen, Sanitätshäuser & Drogerien
N
Tankstellen
Poststellen
Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen offen bleiben
Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenmärkte
Reinigungen und Waschsalons
Stand 28.10.2020

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